ÖFFENTLICHES RECHT / VERGABEN / BEIHILFEN / REGULIERUNG

Unsere Kanzlei unterstützt Behörden, Ministerien, öffentliche Institutionen sowie kommunale Unternehmen und die Industrie mit einer fundierten und praxisorientierten Rechtsberatung. Unser Spektrum umfasst unter anderem das Beihilfen- und Vergaberecht, insbesondere in innovativen Projekten mit Schwerpunkt Digitalisierung. Die rechtlichen Anforderungen an die öffentliche Hand und die Industrie sind vielschichtig und unterliegen kontinuierlichen Veränderungen. Wir begleiten unsere Mandanten seit vielen Jahren bei der rechtssicheren Konzeption von Verwaltungsprozessen, der erfolgreichen Implementierung von Großprojekten wie Umstrukturierungen oder Transaktionen sowie bei der konsequenten Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors – sei es bei der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, bei der strategischen Haushaltsführung, bei der Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen oder bei der juristischen Gestaltung von Kooperationsmodellen. Mit unserer profunden Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Verfahren effizient zu strukturieren und nachhaltige Lösungen für die öffentliche Hand zu entwickeln.

UNSERE LEISTUNGEN

Ein Auszug.

Kommunal- und Verwaltungsrecht – Beratung zu internen Prozessen, Satzungen und kommunalen Rechtsfragen

Öffentliches Wirtschaftsrecht – Unterstützung bei wirtschaftlichen Betätigungen öffentlicher Einrichtungen

Vergabe- und Beihilferecht – Rechtssichere Begleitung öffentlicher Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren und Unterstützung in mit staatlichen Mitteln finanzierten Vorhaben

Beratung regulatorischen Themen in M&A-Transaktionen: Prüfen von regulatorischen Themen/Genehmigungen im Rahmen von Due Dilligences

FÜR SIE DA

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