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DR. ANKE EMPTING

Partnerin

Rechtsanwältin
+ 49 211 955 869 71
+ 49 151 727 333 02
anke.empting@orthpartners.com

.Vita

2004-2008

Heinemann & Partner

2008-2011

Heuking Kühn Lüer Wojtek

2011-2013

PwC Legal AG

2013-2016

KPMG Law

2016-03/2025

Pinsent Masons

.Expertise

.Schwerpunkte

➔ EU-Beihilfenrecht
➔ Vergaberecht
➔ Großprojekte der öffentlichen Hand
➔ Reorganisationen
➔ Regulatorik im Hochschulbereich
➔ Öffentliches Recht
➔ Forschung
➔ Wissenschaft und Wirtschaft
➔ Legaltech und Legaldesign

.Über

Dr. Anke Empting ist auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert und hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung des Public Sectors.

Ihr Fokus liegt in der Beratung von großvolumigen, mit staatlichen Mitteln geförderten Projekten mit Bezug zu Forschung, Entwicklung und Innovationen. Zu den Mandanten von Dr. Empting zählen neben der öffentlichen Hand insbesondere auch nationale und internationale innovative Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Sie ist verheiratet und hat einen Sohn im Teenager-Alter und hält Workshops und Vorträge zum Bereich EU-Beihilfenrecht, wann immer es zeitlich möglich ist.

.Auszeichnungen

➔ Legal 500, genannt in der Kategorie Beihilfe- und Vergaberecht
➔ „Häufig empfohlene Anwältin im EU-Beihilfenrecht“ im Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025 und
➔ Top 50- Anwältin in Deutschland für EU-Beihilfenrecht, Nominierung von JUVE 2024
➔ Empfohlen als einer der „Besten Anwältinnen“ im Bereich EU-Beihilfenrecht im Handelsblatt und von Best Lawyers 2024
„Deutschlands Beste Anwälte 2025“ von Handelsblatt und Best Lawyers
Top-Anwältin 2026 vom F.A.Z. Institut

 

Die Übertragbarkeit der Beteiligung und ihre Beschränkung(en), Governance im Familienunternehmen, May, Bartels (Hrsg.) 2017, 187 (zusammen mit Dr. Karin Ebel)
Die Gesellschafterversammlung, Governance im Familienunternehmen, May, Bartels (Hrsg.) 2017, 269 (zusammen mit Dr. Arno Lehmann-Tolkmitt)
Das Informationsrecht des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand – Umfang und Grenzen, NZG 2010, 1255
Stärkung der Stellung des GmbH-Gesellschafters, Business & Law, Ausgabe Rheinland 2007, S. 32 (zusammen mit Oliver Köster)
Die Schattenseiten der Transparenz, Initiativbanking 2007, Ausgabe 1, S. 18
Gesellschafterbeschluss: Anfechtung der Nicht-Bestellung eines neuen Geschäftsführers bei Präsentationsrecht zweier Familienstämme (OLG Saarbrücken v. 24.11.2004 – 1 U 202/04-35)
Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2005, 549
Vor-GmbH: Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei unwirksamer Anteilsübertragung (BGH v. 13.12.2004 – II ZR 409/02) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2005, 355
Stammeinlage: Sacheinlagefähigkeit von obligatorischen Nutzungsrechten bei fester Laufzeit oder konkret bestimmter Mindestdauer (BGH v. 14.6.2004 – II ZR 121/02) Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2004, 1222
Geschäftsführer: Wirksamkeit einer Bestellung unter auflösender Bedingung (OLG Stuttgart v. 11.2.2004 – 14 U 58/03)
Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2004, 421
Konzernweite Aktienoptionspläne und Betriebsübergang, NJW 2004, 125 (zusammen mit Dr. Sandra Urban-Crell)
Haftung des Geschäftsführers: Keine Verantwortlichkeit für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Fälligkeit nach wirksamer Amtsniederlegung (BGH v. 17.2.2003 – II ZR 340/01) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2003, 545
Anmerkung zu BGH: Unmittelbare Außenhaftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH bei Fortsetzung der Geschäftstätigkeit trotz Aufgabe der Eintragungsabsicht (BGH v. 4.11.2002 – II ZR 204/00), BGH Report 2003, 176
Stammeinlage: Leistung einer Bareinlage aus Kapitalerhöhung auf debitorisches Konto (BGH v. 18.3.2002 – II ZR 11/01) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2002, 548 (zusammen mit Dr. Ulrich G.H. Brauer)
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2001, 89

.Erwähnungen

ORTHPARTNERS in Handelsblatt/Best Lawyers Ranking 2025 aufgenommen

ORTHPARTNERS in Handelsblatt/Best Lawyers Ranking 2025 aufgenommen Manchmal lohnt sich ein Blick in den Rückspiegel. Vor wenigen Monaten, im April, wagten wir mit ORTHPARTNERS den Schritt auf die Bühne der deutschen Wirtschaftskanzleien – getragen von Aufbruchsstimmung, Mut und der Überzeugung, mit frischen Ideen und echter Partnerschaft Maßstäbe setzen zu können. Seitdem

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Sechs ORTHPARTNERS-Anwälte als TOP Anwälte 2026 ausgezeichnet

Sechs ORTHPARTNERS-Anwälte als TOP Anwälte 2026 ausgezeichnet Das F.A.Z.-Institut und QuantiQuest haben ORTHPARTNERS gleich mehrfach ausgezeichnet: Für das Jahr 2026 wurden sechs Mitglieder unseres Teams in die renommierte Liste der „TOP Anwälte“ aufgenommen. Gewürdigt werden: – Andreas Broich – Anke Empting – Gudrun Germakowski – Robert Manger – Robert Orth

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Dr. Jörg Wacker neu bei ORTHPARTNERS

Dr. Jörg Wacker neu bei ORTHPARTNERS ORTHPARTNERS freut sich außerordentlich, den renommierten Rechtsanwalt und bisherigen Partner von Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner mbB, Dr. Jörg Wacker, im Team begrüßen zu dürfen. Dr. Wacker bringt herausragende und breitgefächerte Expertise ganz besonders im Kommunalrecht, in der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Kommunen und kommunalen

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ORTHPARTNERS erzielt mehrfachen Erfolg im Handelsblatt/Best Lawyers Ranking 2025

ORTHPARTNERS erzielt mehrfachen Erfolg im Handelsblatt/Best Lawyers Ranking 2025 Die erst zum 1. April 2025 gegründete Kanzlei ORTHPARTNERS aus Düsseldorf feiert einen bemerkenswerten Einstand: Gleich mehrere ihrer Anwältinnen und Anwälte wurden im aktuellen Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ von Handelsblatt und Best Lawyers ausgezeichnet. Damit zählt ORTHPARTNERS bereits kurz nach

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Neue Full-Service-Wirtschaftskanzlei ORTHPARTNERS startet mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten

Neue Full-Service-Wirtschaftskanzlei ORTHPARTNERS startet mit rund 20 Anwältinnen und Anwälten Am 1. April 2025 geht die neu gegründete Kanzlei ORTHPARTNERS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG live. Ein Team aus rund 20 erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird an den Standorten Düsseldorf, Essen, Berlin und Stuttgart arbeiten. Die Full-Service-Wirtschaftskanzlei verfolgt eine ambitionierte

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