PUBLIC SECTOR
Unsere Kanzlei unterstützt Behörden, Ministerien, öffentliche Institutionen sowie kommunale Unternehmen und die Industrie mit einer fundierten und praxisorientierten Rechtsberatung. Unser Spektrum umfasst unter anderem das Beihilfen- und Vergaberecht, insbesondere in innovativen Projekten mit Schwerpunkt Digitalisierung. Die rechtlichen Anforderungen an die öffentliche Hand und die Industrie sind vielschichtig und unterliegen kontinuierlichen Veränderungen. Wir begleiten unsere Mandanten seit vielen Jahren bei der rechtssicheren Konzeption von Verwaltungsprozessen, der erfolgreichen Implementierung von Großprojekten wie Umstrukturierungen oder Transaktionen sowie bei der konsequenten Einhaltung regulatorischer Vorgaben.
Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors – sei es bei der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, bei der strategischen Haushaltsführung, bei der Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen oder bei der juristischen Gestaltung von Kooperationsmodellen. Mit unserer profunden Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren, Verfahren effizient zu strukturieren und nachhaltige Lösungen für die öffentliche Hand zu entwickeln.
FÜR SIE DA
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