ÖFFENTLICHES & PRIVATES BAURECHT

Baurecht für Unternehmen aus allen Branchen

Wer baut, plant groß: Ein Bauvorhaben bindet viel Kapital und Kapazitäten, läuft über Jahre und bringt viele Beteiligte an einen Tisch. Dabei unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten aus der Industrie, der Projektentwicklung und dem öffentlichen Sektor. Sie errichten Standorte, Logistikzentren und Produktionshallen, sie planen Verwaltungsgebäude, Gewerbeobjekte, Hospitality-Projekte, Infrastruktur und Sonderbauten, sie entwickeln Projekte, investieren oder vergeben öffentliche Aufträge.

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten begleiten Ihr Vorhaben von der ersten Idee bis zum fertigen Bau und berücksichtigen dabei alle zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte. So unterstützen wir Sie bei der Baulandentwicklung, der gesamten Projektentwicklung und der baubegleitenden Rechtsberatung. Wir wissen, worauf es bei Immobilienprojekten und dem Anlagenbau ankommt. Gemeinsam mit unseren Mandanten ist es unser Ziel, Projekten die rechtliche Struktur zu geben, damit die Qualitäts-, Termin- und Budgetvorgaben eingehalten werden. Unsere Mandanten schätzen, dass wir unternehmerisch denken und dass wir verstehen, wie Recht, Bauablauf und Markt zusammenwirken. Wir begleiten Ihre Entscheidungen mit Weitblick und rechtlicher Schärfe. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Immobilien-, Gesellschafts-, Öffentlichen und Vergaberecht zusammen und beraten Sie aus einer Hand.

Baurechtsschaffung

Wir beraten dort, wo Wirtschaft und Verwaltung aufeinandertreffen und schaffen Planungssicherheit für Ihr Projekt.

Als Spezialisten für das öffentliche Baurecht begleiten wir Bauherren, Investoren und Kommunen von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Unser Team steuert souverän alle rechtlichen Fragen rund um das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, um Ihre Projekte rechtssicher voranzutreiben.

Ob bei der Durchsetzung von Bauanträgen, der Gestaltung städtebaulicher Verträge oder der Begleitung von Bebauungsplanverfahren – wir stehen Ihnen partnerschaftlich zur Seite.

Wir kennen die Sicht der öffentlichen Hand – in den Rollen als genehmigende Behörde und als Bauherr.

Vertragsgestaltung

Wir beraten unsere Mandanten schon bei der Wahl des passenden Vertrags- und Vergabemodells (Einzelvergaben, Generalunternehmer- / Generalübernehmermodelle sowie GMP-Vergaben). Anschießend verhandeln wir Verträge mit Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und bauausführenden Unternehmen.

Projektbegleitende Beratung

Eine unserer weiteren Stärken liegt in der projektbegleitenden Beratung von Vorhaben. Es kommt uns hier insbesondere darauf an, Konfliktpotentiale frühzeitig zu identifizieren, Streitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden und bestmöglich dabei zu unterstützen, die für den Projekterfolg notwendigen Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen. Häufig sind wir Teil des Projektteams unserer Mandanten, um im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit Projektsteuerern, Bautechnikern, Baubetrieblern und Sachverständigen das Vorhaben zu begleiten.

Für Konstellationen, in denen sich Konflikte nicht anderweitig lösen lassen, haben wir erfahrene Prozessanwälte in unseren Reihen. Diese greifen bei komplexen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten auf ihre langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Großprojekten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zurück und setzen diese gewinnbringend für Sie ein.

UNSERE LEISTUNGEN

Ein Auszug.

Öffentliches Baurecht: Wir beraten zum Planungs- und Ordnungsrecht und begleiten Bebauungspläne und Baugenehmigungen

Wir gestalten städtebauliche und öffentlich-rechtliche Verträge, Erschließungs- und Durchführungsverträge sowie Vereinbarungen mit Nachbarn

Wir strukturieren PPP-Projekte in allen rechtlichen Aspekten

Wir beraten zum Denkmal- und Naturschutzrecht, wenn Sie an sensiblen Standorten oder im Bestand bauen

Wir vertreten Sie vor Behörden und Verwaltungsgerichten, auch im Eilverfahren

Wir beraten Sie bei der Wahl der Vertragsmodelle

Wir verhandeln Verträge mit Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern und Bauunternehmen

Wir wehren Nachträge ab, begleiten die Abnahme und sichern Ihre Ansprüche bei Mängeln

Vergaberecht: Wir strukturieren Verfahren, begleiten Sie durch die Angebotsphase und vertreten Sie in der Nachprüfung

Streitbeilegung: Wir vertreten Sie außergerichtlich, im Beweisverfahren und vor Gerichten und Schiedsgerichten

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