DR. JOHANNES KRAUSE

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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Dr. Johannes Krause ist seit 2014 im privaten Baurecht tätig.
Er berät in allen Phasen von Bauvorhaben – von der Ausschreibung über die Projektrealisierung bis zur Abrechnung und Gewährleistung.

Seine Schwerpunkte liegen in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen einschließlich der Prozessführung.

Er vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und Schiedsgerichten und tritt regelmäßig als Referent bei Fachveranstaltungen auf.

PUBLIKATIONEN

Absage an einen total-funktionalen Mangelbegriff: Leistungs- und Haftungsgrenzen arbeitsteilig zusammenwirkender Gewerke, NZBau 2017 Heft 7, 402 – 408

Mittelstandsförderung im Vergaberecht – Rechtliche Grenzen des Mittelstandsschutzes unter Berücksichtigung der Reform der Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3, GWB, 196 Seiten, 2015

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