DR. ANKE EMPTING
Rechtsanwältin
+ 49 211 955 869 71
+ 49 151 727 333 02
anke.empting@orthpartners.com
.Vita
2004-2008
Heinemann & Partner
2008-2011
Heuking Kühn Lüer Wojtek
2011-2013
PwC Legal AG
2013-2016
KPMG Law
2016-03/2025
Pinsent Masons
.Expertise
.Schwerpunkte
➔ EU-Beihilfenrecht
➔ Vergaberecht
➔ Großprojekte der öffentlichen Hand
➔ Reorganisationen
➔ Regulatorik im Hochschulbereich
➔ Öffentliches Recht
➔ Forschung
➔ Wissenschaft und Wirtschaft
➔ Legaltech und Legaldesign
.Über
Dr. Anke Empting ist auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert und hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung des Public Sectors.
Ihr Fokus liegt in der Beratung von großvolumigen, mit staatlichen Mitteln geförderten Projekten mit Bezug zu Forschung, Entwicklung und Innovationen. Zu den Mandanten von Dr. Empting zählen neben der öffentlichen Hand insbesondere auch nationale und internationale innovative Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Sie ist verheiratet und hat einen Sohn im Teenager-Alter und hält Workshops und Vorträge zum Bereich EU-Beihilfenrecht, wann immer es zeitlich möglich ist.
.Auszeichnungen
➔ Legal 500, genannt in der Kategorie Beihilfe- und Vergaberecht
➔ „Häufig empfohlene Anwältin im EU-Beihilfenrecht“ im Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025 und
➔ Top 50- Anwältin in Deutschland für EU-Beihilfenrecht, Nominierung von JUVE 2024
➔ Empfohlen als einer der „Besten Anwältinnen“ im Bereich EU-Beihilfenrecht im Handelsblatt und von Best Lawyers 2024
➔ „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ von Handelsblatt und Best Lawyers
➔ Top-Anwältin 2026 vom F.A.Z. Institut
PUBLIKATIONEN
Die Übertragbarkeit der Beteiligung und ihre Beschränkung(en), Governance im Familienunternehmen, May, Bartels (Hrsg.) 2017, 187 (zusammen mit Dr. Karin Ebel)
Die Gesellschafterversammlung, Governance im Familienunternehmen, May, Bartels (Hrsg.) 2017, 269 (zusammen mit Dr. Arno Lehmann-Tolkmitt)
Das Informationsrecht des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand – Umfang und Grenzen, NZG 2010, 1255
Stärkung der Stellung des GmbH-Gesellschafters, Business & Law, Ausgabe Rheinland 2007, S. 32 (zusammen mit Oliver Köster)
Die Schattenseiten der Transparenz, Initiativbanking 2007, Ausgabe 1, S. 18
Gesellschafterbeschluss: Anfechtung der Nicht-Bestellung eines neuen Geschäftsführers bei Präsentationsrecht zweier Familienstämme (OLG Saarbrücken v. 24.11.2004 – 1 U 202/04-35)
Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2005, 549
Vor-GmbH: Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei unwirksamer Anteilsübertragung (BGH v. 13.12.2004 – II ZR 409/02) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2005, 355
Stammeinlage: Sacheinlagefähigkeit von obligatorischen Nutzungsrechten bei fester Laufzeit oder konkret bestimmter Mindestdauer (BGH v. 14.6.2004 – II ZR 121/02) Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2004, 1222
Geschäftsführer: Wirksamkeit einer Bestellung unter auflösender Bedingung (OLG Stuttgart v. 11.2.2004 – 14 U 58/03)
Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2004, 421
Konzernweite Aktienoptionspläne und Betriebsübergang, NJW 2004, 125 (zusammen mit Dr. Sandra Urban-Crell)
Haftung des Geschäftsführers: Keine Verantwortlichkeit für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Fälligkeit nach wirksamer Amtsniederlegung (BGH v. 17.2.2003 – II ZR 340/01) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2003, 545
Anmerkung zu BGH: Unmittelbare Außenhaftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH bei Fortsetzung der Geschäftstätigkeit trotz Aufgabe der Eintragungsabsicht (BGH v. 4.11.2002 – II ZR 204/00), BGH Report 2003, 176
Stammeinlage: Leistung einer Bareinlage aus Kapitalerhöhung auf debitorisches Konto (BGH v. 18.3.2002 – II ZR 11/01) – Der GmbHR-Kommentar, GmbHR 2002, 548 (zusammen mit Dr. Ulrich G.H. Brauer)
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers, GmbHR 2001, 89
.Erwähnungen
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