KOMMUNALRECHT
Wir beraten Städte, Gemeinden und kommunale Zweckverbände sowie kommunale Wirtschaftsunternehmen in sämtlichen Fragestellungen des Kommunalrechts und des öffentlich-rechtlich geprägten Wirtschaftsrechts – mit einem besonderen Fokus auf rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und politisch sensible Lösungen. Unser Ansatz kombiniert juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis kommunaler Abläufe – zielorientiert, umsichtig und lösungsstark.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Kommunen und ihre Beteiligungen, die rechtliche Handlungsspielräume ausloten, Projekte sicher umsetzen oder Verwaltungsstrukturen weiterentwickeln möchten
Dabei begleiten wir Mandantinnen und Mandanten unter anderem bei kommunalverfassungsrechtlichen Grundsatzfragen, Organstreitverfahren, Streitigkeiten des Kommunalen Finanzausgleichs (GFG), gesellschaftsrechtlichen Fragen in kommunalen Unternehmen mit privater Beteiligung, Satzungsfragen, öffentlich-rechtlichen Verträgen, Vergabeverfahren und kommunalwirtschaftlichen Projekten – stets mit Blick auf politische Steuerbarkeit und rechtliche Klarheit.
Immer größere Bedeutung kommt der Krisenberatung kommunaler Organe und Führungskräfte sowie Compliance-Fragen in der kommunalen Verwaltung zu.
OUR SERVICES
An excerpt.
Kommunalverfassungsrecht, Organstreitverfahren
Kommunaler Finanzausgleich zwischen den Ebenen (Land / Kreise / Landschaftsverbände)
Krisenberatung kommunaler Organe und Führungskräfte, Compliance
Gestaltung und Prüfung kommunaler Satzungen und Hauptsatzungen, einschließlich Stadtentwicklung
Rechtliche Beratung bei interkommunaler Zusammenarbeit und öffentlich-rechtlichen Verträgen
Rechts- und Staatsaufsicht, Amtshaftung, Regress